Partner

Informationen und Angebote

Schule & Studium
Die Schule ist wohl für viele geprägt durch ewiges Büffeln von Mathematik und anderen, oft ungeliebten Fächern. Nach dem Schulabschluss stellt sich jedoch die Frage: Was nun - Studium oder Ausbildung? Wer einen bestimmten Berufszweig ins Auge gefasst hat, sollte sich zuerst über die geforderten Qualifikationen erkundigen. Gerade Schulabschlüsse sind für den Einstieg ins Berufsleben bzw. die Ausbildung von entscheidender Bedeutung. Der Abschluss an einer Hauptschule nach der zehnten Klasse, entspricht dem Zeugnis einer Mittleren Reife, die auf einer Realschule oder Gesamtschule erreicht werden kann. Nach der Mittleren Reife (Sekundarstufe I) kann durch den weiteren Schulbesuch auf Gymnasien oder Gesamtschulen das Abitur oder das Fachabitur (12.Klasse) gemacht werden.

Wer das Abitur (Hochschulreife) in der Tasche hat, kann sowohl eine Ausbildung als auch ein Studium beginnen. Mit dem Erwerb des Fachabiturs, das als Endziel auch auf einer Fachoberschule erworben wird, ist ein Studium auf bestimmten Fachhochschulen möglich. Gymnasien und Gesamtschulen haben ihre Fächer-Schwerpunkte unterschiedlich verteilt; die einen unterrichten schwerpunktmäßig im Bereich Naturwissenschaften, andere Schulen haben sich auf den Bereich Fremdsprachen konzentriert. Wer sich für ein Studium entschieden hat, der sollte sich vor Beginn genaustens über einzelne Studiengänge, Studiendauer und Studien-Finanzierung informieren.

Das Studium ist strukturiert in ein Grundstudium, ein Hauptstudium und den anschließenden Prüfungen. In der Regel dauert das Grundstudium vier Semester, vermittelt theoretische Studien-Grundlagen und macht den Studierenden mit Fächern, Vorlesungen und Grundkursen vertraut. Das folgende Hauptstudium bietet die Möglichkeit eigene Interessen durch selbstständiges Arbeiten zu verwirklichen. Das Hauptstudium dauert in der Regel vier bis sechs Semester und beinhaltet neben Vorlesungen auch Hauptseminare, Kolloquien oder Exkursionen. Beendet wird es mit einer Abschlussprüfung bestehend aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil und aus einer detaillierten Hausarbeit zu einem bestimmten Thema. Studierende müssen Vorlesungen und Seminare besuchen und als Leistungsnacheis sog. Scheine erwerben.

Das Grundstudium wird mit einer, in der Regel schriftlichen Zwischenprüfung, abgeschlossen, die das Hauptstudium einleitet, das dann z.T. mit einer Abschlussprüfung endet. Studieren und gleichzeitig eine betriebliche Ausbildung absolvieren ist heute nichts Ungewöhnliches mehr. Hochschulen bieten als Erststudium "ausbildungsintegrierte Studiengänge an für BWL, Informatik und Ingenieurwissenschaften. Sie dauern in der Regel acht bis zehn Semester und werden durch ein Hochschuldiplom und ein Abschlusszeugnis der Ausbildung abgeschlossen. Arbeitgeber legen heute viel Wert auf Berufserfahrung, daher sind ausgiebige Praktika nach dem Studium zu empfehlen. Auch Auslandssemester sind, insbesondere für die Fremdsprachenperfektionierung, sinnvoll. Das Studium kann, je nach Einkommen der Eltern, vom Staat finanziell unterstützt werden (BaföG).

NEU + GRATIS  Tragen Sie Ihre Seite hier ein  NEU + GRATIS


 Suchen: 
 
 BAföG gefällig?
BAföG (Bundesaus- bildungsförderungs- gesetz) dient der finanziellen Förderung von Auszubildenden an weiterführenden Schulen, Berufsfachschulen, Fach- und Fachoberschulen, Akademien, Kollegs, Abendschulen, Hochschulen, Höheren Berufsfachschulen und Berufsaufbauschulen. BAföG gilt bei Auszubildenden, die sich eine Ausbildung und den Lebensunterhalt nicht finanzieren können, als Zuschuss. Bei einer Ausbildung, die an einer Höheren Fachschule, Akademie oder Hochschule stattfindet, wird das BAföG halb als Zuschuss und halb als Darlehen angerechnet.

BAföG beantragen können alle Studienanfänger, deren Eltern unterhalb bestimmter Einkommensgrenzen liegen. Die Voraussetzungen, Dauer und Höhe der Förderung sowie die Rückzahlungsmodalitäten sind im Bundes-Ausbildungsförderungs-Gesetz festgehalten. Um die Leistungen in Anspruch nehmen zu können, muss frühzeitig ein Antrag gestellt werden und die Altersgrenze von dreißig Jahren darf nicht überschritten sein. Besondere Ausnahmen gibt es für Personen, die aus familiären oder persönlichen Gründen die Ausbildung nicht vor dem 30. Lebensjahr beginnen konnten, für Absolventen des zweiten Bildungsweges und für Personen, die durch eine spezielle Bescheinigung vorweisen können, dass sie in der DDR aus politischen Gründen verfolgt wurden. Diese Ausnahmeregelungen gelten allerdings nur, wenn das Studium unverzüglich aufgenommen wird. Bestimmte Voraussetzungen für die staatliche Unterstützung gelten auch für Studenten an Fachhochschulen, Hochschulen oder Akademien. In der Regel hat jeder Anspruch auf BAföG, der die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt und das vorgesehene Höchstalter nicht überschritten hat. Ausländer haben dann Anspruch, wenn ein Elternteil oder der Ehepartner Deutscher ist oder wenn sie asylberechtigt sind sowie Studenten die aus Mitgliedstaaten der EU kommen und einen Wohnsitz in Deutschland vorweisen können. Wer studieren will, muss ab dem fünften Semester nachweisen, dass er für eine Fachhochschule, Akademie oder Hochschule geeignet ist. Das Zeugnis der Zwischenprüfung dient in der Regel als Eignungsnachweis. BAföG wird nur dann gewährt, wenn der Studierende selbst oder dessen Eltern finanziell nicht für die Ausbildung aufkommen können. Kann das Studium durch das Einkommen bzw. Vermögen der Eltern oder des Studierenden selbst finanziert werden, besteht kein Anspruch auf BAföG.